Geschlechts:neutrale Schreibweise

„Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“

So steht es im Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes der Republik Österreich. Und genau mit diesem Satz verletzt die Verfassung schon ein bisschen die Norm, die sie aufstellt, denn es sind nur die Staatsbürger benannt. Nun mag man das als eine Spitzfindigkeit abtun, aber aus der Organisationsentwicklung wissen wir, dass die stärkste normierende Kraft die Kultur ist – das Set an impliziten Normen, Werten und Grundannahmen. Diese sind hör- und sichtbar, aber nicht explizit, sondern implizit: Über Symbole. Eines der Symbole ist geschriebener Text.

Also stellt sich die Frage für uns, wie wir damit umgehen wollen, und unsere Entscheidung ist: In der Kultur unserer Beratung sollen alle Genderformen soweit als möglich vorkommen können, explizit und implizit. Soweit der Grundwert.

In der Praxis ist das nicht so einfach, schreibt der Gender-Spezialist Michael Wurmitzer im Standard: Es gibt eine Vielzahl an verschiedenen Gender-Bezeichnungen, und der Diskurs über eine mögliche genderneutrale Schreibweise ist ausufernd. Auch der Deutsche Rechtschreibrat hat kürzlich getagt (schrieb ebenfalls der Standard) und Gendern nicht in die offizielle Ortografie aufgenommen.

Unsere Wahl ist auf den Binnen-Doppelpunkt gefallen: Wir sind also Or­ga­nisa­tions­ent­wick­ler:innen.

Vielleicht gefällt das nicht allen. In diesem Sinne ist es eine Intervention, um eine verdeckte Auseinandersetzung zu einer offenen zu machen. Wir sind für Diskurs zugänglich. Schreiben Sie uns!