Der Betriebsrat ist das Gegenüber der Unternehmensleitung, das sieht die Arbeitsverfassung vor. Dadurch geht es im Verhältnis der beiden um Macht und um Gegenmacht. Allerdings gibt es noch eine zweite Ebene: die der Kooperation, und die wird vor allem dann wichtig, wenn Veränderungsprozesse alle Beteiligten herausfordern. Die Belegschaftsvertretung wird dabei oft als „störend“ und „behindernd“ erlebt.
Die Auseinandersetzung mit diesen Gegensätzen eröffnet das Potenzial, Widerstände nutzbringend zu machen, Partnerschaften zu gewinnen und damit Veränderung gelingen zu lassen.
Beratung ermöglicht, die wechselseitigen Positionen, Aufgaben und Interessen abzustecken, ihre Möglichkeiten und Grenzen zu erkennen. Sie ermöglicht, Schlüsselfaktoren für gelingende Kooperation im eigenen Kontext zu entwickeln und im Kontakt zu erproben.
Zielgruppe
- Führungskräfte und Mitarbeiter mit Kontakt zur Belegschaftsvertretung, die ihr eigenes Verhaltensrepertoire zu ihrem Gegenüber weiterentwickeln wollen und als Ressource für das Unternehmen nutzen möchten.
- Belegschaftsvertreter/-innen und Betriebsrät/-innen mit Kontakt zum Management, die ihr eigenes Verhaltensrepertoire zu ihrem Gegenüber weiterentwickeln wollen und als Ressource für die Belegschaft nutzen möchten.